- Betriebsabrechnung
- 1. Begriff: In der Vollkostenrechnung verwendeter Begriff für die periodenbezogene (zumeist monatliche) Verrechnung aller im Unternehmen anfallenden Kosten auf die ⇡ Hauptkostenstellen.- 2. Zweck: Die B. dient primär der Kostenträgerrechnung, indem sie die Ausgangsdaten zur Ermittlung der Kostenträgergemeinkosten (⇡ Gemeinkosten) liefert. Sie ist das Bindeglied zwischen der ⇡ Kostenartenrechnung und der ⇡ Kostenträgerrechnung bzw. ⇡ Kalkulation.- 3. Vorgehensweise: Ausgangspunkt der B. sind die in der Kostenartenrechnung gesammelten Kostenträgergemeinkosten, die im ersten Schritt den ihren Anfall verursachenden ⇡ Hilfskostenstellen und ⇡ Hauptkostenstellen zugeordnet werden (vgl. Abbildung „Betriebsabrechnung“).- Anschließend erfolgt im Rahmen der ⇡ innerbetrieblichen Leistungsverrechnung eine mehrstufige Kostenverrechnung zwischen Hilfs- und Hauptkostenstellen (z.B. Umlage der Kosten der eigenen Stromerzeugung auf die stromverbrauchenden Kostenstellen), z.T. auch zwischen Hauptkostenstellen und anderen Haupt- bzw. Hilfskostenstellen (z.B. Verrechnung einer von der Dreherei für die Stromerzeugung erbrachten Ersatzteilfertigung). Nach diesen Verrechnungsvorgängen sind sämtliche Kostenträgergemeinkosten ausschließlich Hauptkostenstellen belastet.- Zumeist mithilfe von Zuschlagssätzen (⇡ Zuschlagskalkulation) werden sie abschließend in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger weitergewälzt.- 4. Durchführung: Früher wurde die B. manuell erstellt; als Hilfsmittel diente der ⇡ Betriebsabrechnungsbogen (BAB). Heute erfolgt die B. EDV-gestützt als ⇡ Auswertungsrechnung der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.
Lexikon der Economics. 2013.